AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die Präambel:

Das International Institute for Psychology (USA, UK, Schweiz, Lichtenstein) ist Inhaberin der Marke „MH Akademie Michaela Huber PPT“ und „Die Stressexperten“ (im Folgenden „Veranstalterin“) und bietet weltweit Online- und Präsenzveranstaltungen (im Folgenden „Veranstaltungen“) zu Themen aus dem Bereich der Psychologie, Psychotherapie, Selbstfürsorge und Selbsterfahrung an. Die Weiterbildungen Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Teilnahme an den Veranstaltungen und Nutzung der Angebote der Veranstalterin.

1. Anwendungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Veranstalterin und den TeilnehmerInnen an den Veranstaltungen der Veranstalterin. Die Angebote gelten für die USA, England, Indien, Asien, Afrika, Australien und Europa. Alle Angebote können in Dollar, Pfund, Bitcoin und wahlweise auch in Euro bezahlt werden. Andere Währungen nur auf Anfrage. Es gelten die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen zur Schweigepflicht, Patientenschutz und Persönlichkeitsrechte der jeweiligen Länder.

2. Anmeldung und Vertragsschluss

Die Anmeldung zu einer Veranstaltung (einzeln oder in Gruppen, z.B. Beratung, Supervision, Krisenintervention, Selbsterfahrung, Impulsworkshop, Seminar, Webinar etc.) erfolgt online über die Website der Veranstalterin, per Formular, per Post oder per E-Mail. Die Veranstaltungen der Veranstalterin richten sich ausschließlich an Fachpersonen und dienen ausschließlich der beruflichen Weiterbildung. Sie sind nicht darauf ausgelegt, schulische oder staatlich anerkannte Bildungsabschlüsse, wie bei dualen Berufsausbildungslehrgängen, schulischen Berufsausbildungslehrgängen oder universitärer Ausbildung, zu vermitteln. Es erfolgt keine Vorbereitung auf Prüfungen oder eine bestimmte berufliche Erstqualifizierung.

Mit der Anmeldung erklärt der/die TeilnehmerIn den verbindlichen Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an einer Veranstaltung. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch die Veranstalterin zustande. Die Annahmeerklärung erfolgt unverzüglich nach der Buchung per automatischer E-Mail.

Die digitalen Leistungen der Veranstalterin werden unmittelbar nach Vertragsschluss bereitgestellt, freigeschaltet oder ausgeführt. Hierzu erklärt der/die TeilnehmerIn bereits im Buchungsvorgang die gesetzlich erforderlichen Zustimmungen und Bestätigungen für den sofortigen Beginn der Vertragsausführung. Die gesetzlichen Voraussetzungen der elektronischen Vertragsabwicklung werden damit bereits im Rahmen des Buchungsvorgangs erfüllt.

Die Vertragsausführung umfasst insbesondere die Bestätigung der Buchung, die Zusendung des Veranstaltungslinks, die Bereitstellung von Handouts, den Zugang zu internen Mitgliederbereichen sowie die Nutzung der von der Veranstalterin bereitgestellten Kommunikationsplattformen.

Nicht wahrgenommene Seminare, Termine oder Selbsterfahrungsangebote werden vollumfänglich berechnet. TeilnehmerInnen, die Seminare nachholen, sind verpflichtet, selbstständig auf die Veranstalterin zuzukommen und rechtzeitig vor dem Nachholtermin die erforderlichen Zugangsdaten anzufordern. Die Veranstalterin ist nicht verpflichtet, Nachholende an Termine zu erinnern. Versäumt ein Nachholender den Nachholtermin, besteht von Seiten der Veranstalterin keine Pflicht zur Erstattung.

Bei Einzelterminen wird zudem eine Ausfallrechnung erstellt. Bei Impulsworkshops, Webinaren, Seminaren, Seminarreihen und Selbsterfahrungsangeboten wurde die Rechnung bereits im Vorfeld der Buchung erstellt und war Grundlage der Bezahlung über das Online-System.

Bei individuellen Buchungen ist die Veranstalterin erst ab einem Beitrag von 200 Dollar, Pfund, Schilling oder Euro verpflichtet, eine Rechnung zu erstellen. Diese muss die Veranstalterin bis zum Ende des Geschäftsjahres erstellen.

Bei Buchungen mit einem Gesamtbetrag von unter 200 Euro genügt als Buchungs- und Zahlungsnachweis die Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem Nachweis der erfolgten Zahlung an die Veranstalterin. Eine gesonderte Rechnung wird für diese Buchungen nicht erstellt.

Offensichtliche Schreib-, Rechen-, Datums- oder sonstige redaktionelle Fehler in einer Rechnung berühren weder die Wirksamkeit der zugrunde liegenden abgesprochenen Vereinbarung noch die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Vergütung. Maßgeblich sind die tatsächlich abgesprochene Leistung und der vereinbarte Preis. Die Veranstalterin ist berechtigt, fehlerhafte Rechnungsangaben jederzeit zu berichtigen und erforderlichenfalls eine korrigierte Rechnung auszustellen. Ein offensichtlicher Rechnungsfehler berechtigt nicht dazu, die Zahlung insgesamt zurückzuhalten.

Für einzelne Seminare vergeben die zuständigen Kammern Weiterbildungspunkte für Fachleute. Die Veranstalterin hat bis zum Ende des Kalenderjahres Zeit, die dafür notwendigen Teilnahmenachweise auszustellen. Die Teilnahmenachweise werden digital erstellt und versandt.

Der/die TeilnehmerIn ist daher verpflichtet, eine geschäftliche E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen. Free-Mail-Adressen sind ausgeschlossen. Die Veranstalterin übernimmt keinerlei Haftung für die Zustellung. Als juristischer Nachweis der Versendung reicht der Auszug aus dem Buchungssystem und/oder der Headerauszug der E-Mail der Veranstalterin.

Die Veranstalterin ist berechtigt, die im Rahmen einer Buchung, Anfrage oder bestehenden Kundenbeziehung erhobenen Kontaktdaten im gesetzlich zulässigen Umfang auch zur Information über eigene Angebote, Veranstaltungen, Seminare, Workshops, Supervisionen, Beratungsleistungen und sonstige Leistungen der Veranstalterin zu verwenden. Die Nutzung kann insbesondere für die direkte Information per E-Mail sowie für vergleichbare Formen der Kundenkommunikation erfolgen.

Generell besteht keine Pflicht zur Ausstellung von Teilnahmenachweisen für alle Seminare. Es reicht der Nachweis der Buchung und der Kontoauszug.

Für Termine, die die Veranstalterin aufgrund von Krankheit, zu geringer Anmeldezahl oder Ereignissen, auf die sie keinen Einfluss hat (Pandemiemaßnahmen, Unwetter, Krieg etc.), nicht durchführen kann, wird im gleichen Jahr Ersatz angeboten. Dieser Ersatztermin muss im laufenden Jahr genutzt werden. Danach verfällt der Anspruch.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise für die Veranstaltungen sind dem jeweiligen Angebot zu entnehmen. Bezahlt werden kann in Dollar, Pfund, Schilling gezahlt werden. Wenn Sie Kunde in einem europäischen Land sind, können Sie auch mit Euro bezahlen. Die Preise sind dem jeweiligen Zahlungsraum entsprechend. Zahlungen für Seminar sind vorab fällig, Zahlungen für Bundles sind ebenfalls vorab fällig. Zahlungen für das Refugium sind sofort bei Buchung fällig. Zahlungen für Supervisionen, Krisenintervention, Mediation, Selbsterfahrung und Beratung werden nach Zeit berechnet und sind im Nachgang zu bezahlen und zwar bei Eingang der Rechnung mit sofortiger Fälligkeit ab Rechnungsdatum. Neukunden müssen die 1. Stunde vorab zahlen. Im Nachgang wird dann jede weitere Stunde im Viertelstundentakt berechnet. Bei individuellen online Angeboten entfällt die Widerspruchs- und Rücktrittsmöglichkeit, da ansonsten die Leistung digital nicht erbracht werden kann. Bei individuellen Präsenz-Angeboten entfällt die Widerspruchs- und Rücktrittsmöglichkeit, da die Vorbereitung sehr aufwendig und so individuell/spezielle ist, dass das Angebot keiner zweiten Person unterbreitet werden kann.

4. Leistungen der Veranstalterin

Die Leistungen der Veranstalterin umfassen das Bereitstellen eines/einer fachlich geeignete/n DozentIn, die Bereitstellung des Veranstaltungsort oder des Veranstaltunglinks, die Bereitstellung von Arbeitsunterlagen und bei Präsenzveranstaltungen die Verpflegung während der Veranstaltung. Für die Selbsterfahrung kann die Veranstalterin Unterkünfte stellen. Dies ist nicht verpflichtend. Für die Selbsterfahrung verpflichtet sich die Veranstalterin fachlich geeignete Personen zur Verfügung zu stellen.

5. Leistungen der TeilnehmerInnen

Die Leistungen der TeilnehmerInnen umfassen die Zahlung in Dollar, Pfund, Schilling oder Euro sowie die Zustimmung zum Verzicht auf das Widerrufs- und Rücktrittsrecht, damit die vertraglichen Leistungen der Veranstalterin im Rahmen des Onlinegeschäfts unverzüglich erfüllt werden können.

Weiterhin umfassen die Leistungen der TeilnehmerInnen die Teilnahme an Online-Veranstaltungen mit geeignetem Equipment. Hierzu gehören die notwendige Hard- und Software, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und eine ordnungsgemäße Teilnahme an der jeweiligen Online-Veranstaltung ermöglichen.

Geschäftsmäßige Kleidung wird erwartet. Die Teilnahme in Nachtwäsche oder Badebekleidung führt zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung. Die Teilnahme muss an einem ruhigen und geschützten Ort erfolgen.

TeilnehmerInnen, die nicht gewährleisten können, dass Dritte das Seminar, die Supervision oder eine andere Veranstaltung weder vollständig noch teilweise mitverfolgen können, werden sofort ausgeschlossen.

Es ist Aufgabe der TeilnehmerInnen, für ihre rechtzeitige Teilnahme an den jeweiligen Veranstaltungsterminen zu sorgen. Dies gilt auch für NachholerInnen. Diese müssen selbstständig und rechtzeitig auf die Veranstalterin zukommen und die erforderlichen Zugangsdaten anfordern. Seitens der Veranstalterin besteht keine Verpflichtung, TeilnehmerInnen oder NachholerInnen an Termine zu erinnern.

Weiterhin verpflichten sich die TeilnehmerInnen, die Schweigepflicht, hergeleitet aus 45 CFR § 164.500 ff., PHI, Lanterman-Petris-Short Act, AMA Code of Medical Ethics, Common Law, UK GDPR, Human Rights Act 1998, Artikel 8, GMR in der jeweils aktuellen Fassung, Indian Medical Council, Patients Delicacy and Privacy, Puttaswamy, Artikel 1 Absatz 1 und Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz, den Berufsordnungen der Ärzte und Psychotherapeuten, §§ 203 bis 205 Strafgesetzbuch sowie Artikel 5 DSGVO, anzuerkennen und vollumfänglich einzuhalten.

Sämtliche Inhalte der Homepage sowie alle im Rahmen von Seminaren, Weiterbildungen, Supervisionen, Beratungen, Selbsterfahrungsangeboten und sonstigen Veranstaltungen bereitgestellten oder zugänglich gemachten Inhalte sind geschützt.

Es ist ausnahmslos untersagt, diese Inhalte vollständig oder auszugsweise zu kopieren, abzufotografieren, auszudrucken, herunterzuladen, mittels Screenshot, Bildschirmaufnahme oder anderer technischer Verfahren zu speichern oder aufzuzeichnen. Das Verbot gilt insbesondere für Texte, Fotografien, Grafiken, Terminangaben, Ausschreibungen, Präsentationen, Videos, Handouts, Arbeitsmaterialien, Teilnehmerlisten, Chatverläufe, Wortbeiträge, Fallbesprechungen und sämtliche Inhalte geschützter Mitgliederbereiche.

Ebenso untersagt sind Ton-, Bild-, Video- und Bildschirmaufzeichnungen sowie jede Bearbeitung, Vervielfältigung, Weitergabe, Veröffentlichung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung oder sonstige Verwendung der Inhalte. Das Verbot gilt unabhängig davon, ob die Inhalte vollständig, auszugsweise, unverändert oder bearbeitet verwendet werden.

Jeder Verstoß kann zum sofortigen Ausschluss von der laufenden Veranstaltung sowie von sämtlichen zukünftigen Angeboten der Veranstalterin führen. Ein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Entgelte besteht nicht. Unzulässig angefertigte oder weitergegebene Screenshots, Kopien, Fotografien, Ausdrucke und Aufzeichnungen sind auf Aufforderung unverzüglich und vollständig zu löschen beziehungsweise zu vernichten. Die Veranstalterin behält sich die Geltendmachung von Unterlassungs-, Auskunfts-, Löschungs- und Schadensersatzansprüchen sowie die Einleitung weiterer rechtlicher Schritte ausdrücklich vor.

Daten von FachkollegInnen, welche die Veranstalterin während einer Veranstaltung nennt oder die den TeilnehmerInnen im Rahmen einer Veranstaltung zur Kenntnis gelangen, dürfen gemäß DSGVO weder weitergegeben noch ohne ausdrückliche Zustimmung der Veranstalterin genutzt werden.

Die TeilnehmerInnen sind verpflichtet, im Rahmen der jeweiligen Veranstaltung aktiv mitzuarbeiten und sich an Kleingruppenarbeiten sowie vorbereiteten Hausarbeiten entsprechend zu beteiligen. Dies gilt ebenfalls für Supervisionen, Beratungen, Kriseninterventionen und vergleichbare Angebote.

Die TeilnehmerInnen verpflichten sich, bei Online-Veranstaltungen mit eingeschaltetem Ton und eingeschalteter Kamera teilzunehmen. Das Gesicht darf weder verändert, manipuliert noch verhüllt werden. Entsprechendes gilt für Präsenzveranstaltungen.

5.1 Technische Durchführung, externe Systeme und Haftungsausschluss

Für sämtliche Online-Seminare, Online-Supervisionen, Online-Beratungen, Online-Gespräche, telefonischen Gespräche und sonstigen digital oder telefonisch durchgeführten Leistungen nutzt die Veranstalterin externe Software, Plattformen, Video-, Telefon-, Internet-, Server- und Kommunikationssysteme, die von ihr weder entwickelt noch programmiert, betrieben oder technisch kontrolliert werden. Die Veranstalterin übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für technische Störungen, Ausfälle, Unterbrechungen, Verbindungsprobleme, Zugangsprobleme, Übertragungsfehler, Systemfehler, Fehlfunktionen, Nichtverfügbarkeit, höhere Gewalt oder sonstige technische oder äußere Umstände, durch die eine Teilnahme verhindert, unterbrochen, verspätet oder beeinträchtigt wird. Dies gilt unabhängig davon, auf welcher Seite die technische Ursache liegt und unabhängig davon, ob die Ursache festgestellt oder nachträglich technisch nachvollzogen werden kann. Eine hierdurch ganz oder teilweise nicht mögliche Teilnahme begründet keinen Anspruch auf Erstattung, Minderung, Schadensersatz, Ersatzleistung, Ersatztermin oder sonstigen finanziellen oder tatsächlichen Ausgleich.

Dies gilt ausdrücklich auch für sämtliche Meldungen, Hinweise oder Anzeigen, die TeilnehmerInnen durch die verwendete Software oder den jeweiligen externen Anbieter angezeigt werden, insbesondere Meldungen über fehlende Berechtigungen, verweigerten Zugang, Sperrungen, Ausschlüsse oder eine angebliche Entfernung aus einem Online-Raum oder einer Veranstaltung. Die Veranstalterin übernimmt keinerlei Verantwortung für Inhalt, Ursache oder Richtigkeit solcher automatisch oder technisch erzeugten Meldungen und ist weder verpflichtet noch regelmäßig technisch in der Lage, deren Entstehung, Ursache oder Richtigkeit zu überprüfen oder nachträglich festzustellen. Aus einer solchen Meldung kann insbesondere nicht abgeleitet werden, dass eine Sperrung, Entfernung oder ein Ausschluss durch die Veranstalterin oder eine für sie handelnde Person vorgenommen wurde. Im Übrigen sind sämtliche Ansprüche wegen technischer Fehlermeldungen, Zugangsproblemen oder einer dadurch nicht möglichen oder beeinträchtigten Teilnahme ausgeschlossen.

6. Teilnahmebedingungen

Die Veranstalterin bietet sowohl frei zugängliche Weiterbildungen in präsenz und/oder Onlineform für jedermann an, als auch Veranstaltungen, die eine Zugangsbeschränkung für approbierte ÄrztInnen und TherapeutInnen unterliegen. Zu den Veranstaltungen gehören Seminare, Webinare, Supervisionen, Selbsterfahrung, Beratung, Walk&Talk, Retreats und weitere Angebote gemäß den Ausschreiben auf der Homepage und den firmeneigenen Social-Media-Kanälen. Frei zugängliche Veranstaltungen werden mit einer Teilnahmebescheinigung bestätigt. Veranstaltungen mit Zugangsvoraussetzungen mit Teilnahmebestätigung und Weiterbildungspunkten der jeweiligen Kammer. Teilnahme zu diesen Veranstaltungen ist nur möglich, wenn die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind. Die Teilnahmevoraussetzungen sind in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung zu finden. Grundlage sind dabei die gesetzlichen Bestimmungen für ÄrztInnen und Therapeuten, so wie die Berufsordnungen der ÄrztInnen und TherapeutInnen.

6.1 Ausschluss von TeilnehmerInnen

Die Veranstalterin ist berechtigt, TeilnehmerInnen vor Beginn, während oder nach Beendigung der Veranstaltung von der (weiteren) Teilnahme auszuschließen, wenn sich herausstellt, dass Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind oder wenn deren Verhalten den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung, den betrieblichen Ablauf oder ein respektvolles Miteinander beeinträchtigt oder zu beeinträchtigen droht. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesen Fällen nicht.

Ein Ausschluss kommt insbesondere in Betracht bei

a) aggressivem, bedrohendem, herabwürdigendem, belästigendem, drohendem, erpresserischem oder renitentem Verhalten gegenüber anderen TeilnehmerInnen, ReferentInnen, MitarbeiterInnen der Veranstalterin oder Personen, die dem kooperierenden Team angehören (z.B. Assistenz, Begleitpersonen, Teammitglieder der DozentInnen);

b) fortgesetztem Stören der Veranstaltung vor, während oder nach der Veranstaltung trotz Aufforderung zur Unterlassung sowie bei Missachtung von Regeln und Hinweisen der Veranstalterin;

c) beleidigendem, respektlosem, unverschämtem, drohendem, erpresserischem oder in sonstiger Weise unangemessenem Verhalten gegenüber der Administration, der Seminarorganisation oder dem Team, einschließlich unangemessener oder wiederholter Diskussionen sowie der Ausübung von Druck gegenüber der Veranstalterin vor, während oder nach der Veranstaltung;

d) sonstigem deutlich antisozialen, renitenten oder in vergleichbarer Weise störenden Verhalten, durch das die berechtigten Interessen der Veranstalterin, ihres Teams oder der übrigen TeilnehmerInnen erheblich beeinträchtigt werden;

e) einem offensichtlich erheblich gestörten Kommunikations- oder Interaktionsverhalten, insbesondere bei mangelnder Impulskontrolle, der Unfähigkeit, sachliche Erläuterungen oder gesetzte Grenzen zu akzeptieren, oder bei einem beharrlichen, die Kapazitäten der Administration überschreitenden Kommunikationsverhalten (z.B. eine Serie von E-Mails trotz abschließender Klärung), wodurch ein geordneter Ablauf der Veranstaltung oder die berechtigten Interessen der Veranstalterin, ihres Teams oder der übrigen TeilnehmerInnen erheblich beeinträchtigt werden;

f) Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder dem Vortäuschen von Teilnahmevoraussetzungen; in diesen Fällen kann neben dem Ausschluss auch eine strafrechtliche Verfolgung erfolgen.

7. Teilnahme an mehrtätigen Veranstaltungen

Die Veranstalterin bietet Tages- sowie mehr tätige Veranstaltungen an.

Eine davon ist die “Jahresgruppe”.

Die Jahresgruppe ist eine zertifizierte, 12 teilige Weiterbildung, ausschließlich für Fachleute. Es gelten besondere Zugangsvoraussetzungen, die überprüft werden. Teilnehmer müssen den Heilberufen angehören oder eine Tätigkeit im Sinne der Weiterbildung nachweisen. Die Weiterbildung erfolgt Online in Live-Form. Die SeminarteilnehmerInnen haben jedoch die Möglichkeit Seminare in Webinarform im Selbststudium zur Unterstützung zu absolvieren. Verpasste Seminare können so nachgeholt werden oder auch im Folgejahr in Liveform nachgeholt werden. Die Nachholenden sind selbst verpflichtet sich um die rechtzeitige Teilnahme zu kümmern. Sie müssen auf die Veranstalterin zukommen und ihre Nachholung ankündigen und um die Zugangsdaten bitten. Es ist nicht Aufgabe der Veranstalterin die Nacholenden an die Teilnahme zu erinnern. Verpasste Seminare werden nicht erstattet. Dies gilt auch für die TeilnehmerInnen, die zur Zertifzierung bei Ihrer Kammer einen Teilnahmenachweis benötigen. Ärzte und Therapeuten mit der Pflicht zur Weiterbildung können diese Veranstaltung gemäß ihrer Weiterbildungspflicht bestätigt bekommen. Zertifizierungen der Veranstaltung durch die Kammern liegen vor.

Impulsworkshops sind 1 tätige Intensivseminare. Die sowohl für Fachleute als auch für Interessierte zugänglich sind. Mini-Lectures, die einzeln, im Paket und im Verbund mit anderen Angeboten gebucht werden können. Die Impulsworkshops sind zertifiziert. Intensivem Fachwissen, Fallbesprechung, konkreten Strategien, sofort anwendbares Wissen, intensiver Austausch in der Kleingruppe. Teilnahembescheinigungen sind auf Anfrage möglich.

Supervisionstage sind 1 tätige Veranstaltungen die ausschließlich für Fachleute zugänglich sind. In Kleingruppen können Teilnehmende ihre Fälle, zu denen sie Fragen haben, anonymisiert vorstellen. Jeder Teilnehmende darf sich zum Fall äußern. Die Moderatorin des Supervisonstag fasst dies zusammen, ergänzt es fachlich und vertieft, wenn notwendig, die Vorschläge der Herangehensweise. Die Zahl der Teilnehmenden schwangt. Es gibt daher keine Garantie dafür, dass jeder Fall ausführlich in der Tiefe besprochen werden kann. Es ist das Ziel jedes Supervisionstages. Die Veranstalterin bietet denjenigen, die ihren Fall nicht ausführlich genug behandeln konnte, die Möglichkeit dies in einer E-Mail im Nachgang noch einmal durchzusprechen. Dies basiert jedoch auf Freiwilligkeit. Es gibt keinen Rechtsanspruch. Teilnehmende des Supervisionstages erhalten immer die Möglichkeit zu Einzelsupervisionen gemäß unserer AGBs.

Einzelsupervision sind Einzeleinheiten zur Supersision. In denen im 4-Augengespräch 4-Augen-Gespräch berufliche Fragestellungen, Belastungen oder Fallverläufe reflektiert, geklärt und professionell begleitet werden. Einzelsupervision kann als Einzelstunde oder im Bundle gekauft werden. Dies erfolgt immer in pers. Abstimmung mit der Veranstalterin.

Sonderseminare sind 2-3 tätige Veranstaltungen, die auf das Jahr verteilt sind und aufeinander aufbauen. Sie sind nur für Fachleute zugänglich. Interessierte können eine Anfrage stellen, die geprüft wird. Es besteht jedoch keine Verpflichtung von Seiten des Veranstalters Nichtfachleute zuzulassen. Jedoch auch einzeln gebucht werden können, da jedes Seminar in sich geschlossen ist. Es gibt zu jedem Seminar ein umfangreiches Handout, an dem der Seminarinhalt daheim nachgearbeitet werden kann. Die Sonderseminare sind zertifiziert. Intensivem Fachwissen, Fallbesprechung, konkreten Strategien, sofort anwendbares Wissen, intensiver Austausch in der Kleingruppe. Teilnahmebescheinigungen sind auf Anfrage möglich

Die Sommerakademie ist eine mehrtätige Veranstaltung. Der Ort der Veranstaltung wird im Vorfeld den TeilnehmerInnen genannt. Für Unterkunft sind die TeilnehmerInnen selbst verantwortlich. Während der „Seminarzeit“ der Sommerakademie stellt die Veranstalterin Kaltgetränke zur Verfügung so wie Snacks/Fingerfood und Obst. Kaffee und Tee nur nach Gegebenheit. Auf Heißgetränke besteht kein Rechtsanspruch. Die Veranstalterin stellt alle Arbeitsmaterialien für die Durchführung der Sommerakademie gemäß Ausschreibung für die Teilnehmer zur Verfügung. Die Veranstalterin stellt weiterhin sicher, dass ein passender Veranstaltungsort zur Verfügung steht. Teilnehmen können sowohl Fachleute wie auch Interessierte. Betroffene nur nach Rücksprache und Garantie der Stabilität. Während der Sommerakademie wird keine Krisen-, Notfall- oder Psychotherapie angeboten. In Notfällen wird die/der betroffene TeilnehmerIn auf eigene Kosten in das nächst gelegene Krankenhaus gebracht.

Veranstaltungen im Auftrag der BAGbN

Die Veranstalterin führt im Auftrag der BAGbN kostenfreie Veranstaltungen, Online-Veranstaltungen, Kongresse und vergleichbare Formate durch. Die Anmeldung und Buchung der Teilnahme erfolgt über die Internetseiten und Buchungssysteme der Veranstalterin.

Mit Abschluss der Buchung erklären sich die TeilnehmerInnen ausdrücklich damit einverstanden, dass die im Rahmen der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten von der Veranstalterin erhoben, gespeichert, verarbeitet und für die organisatorische, technische und inhaltliche Durchführung sowie Nachbereitung der jeweiligen Veranstaltung verwendet werden.

Die TeilnehmerInnen erklären sich mit Abschluss der Buchung zugleich ausdrücklich damit einverstanden, dass ihre angegebenen Daten im Rahmen der Veranstaltung an die BAGbN sowie an mit der Veranstalterin oder der BAGbN zusammenarbeitende Kooperationspartner übermittelt und von diesen verarbeitet werden dürfen, soweit dies im Zusammenhang mit der jeweiligen Veranstaltung, deren Organisation, Durchführung, Nachbereitung oder der weiteren Zusammenarbeit steht.

Die Buchung der kostenfreien Veranstaltung gilt als ausdrückliche Erklärung der TeilnehmerInnen, dass sie dieser Verarbeitung und Weitergabe ihrer Daten zustimmen. Die Bereitstellung und Verarbeitung der angegebenen Daten ist Bestandteil der kostenfreien Teilnahme.

8. Gültigkeit von Teilnahmenachweisen

Die im Rahmen der Weiterbildungen für ÄrztInnen und TherapeutInnen ausgestellten Teilnahmenachweise haben eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren ab Ausstellungsdatum. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist die/der TeilnehmerIn verpflichtet, durch die Teilnahme an einer Supervision oder einem Impulsworkshop bei der Veranstalterin nachzuweisen, dass sie/er die Inhalte der Weiterbildung aktualisiert und vertieft hat.

Erfolgt dieser Nachweis nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Ablauf der Gültigkeit, verliert der Teilnahmenachweis seine Wirksamkeit.

Die Veranstalterin behält sich zudem das Recht vor, einen Teilnahmenachweis zu entziehen. Gründe für den Entzug eines Teilnahmenachweises sind:

  • Nachweislich fehlende Weiterqualifizierung durch Supervision oder Impulsworkshops bei der Veranstalterin.

  • Verstöße gegen die Berufsordnung für ÄrztInnen und/oder TherapeutInnen.

  • Öffentliche Negierung von Krankheiten, die im ICD, DSM oder NIMHANS Clinical Practice Guidelines gelistet sind, insbesondere Stress- und Traumafolgestörungen.

Die Veranstalterin informiert die betroffene Person schriftlich über den Entzug des Teilnahmenachweises und gibt ihr Gelegenheit zur Stellungnahme. Ein entzogener Teilnahmenachweis kann nicht wiederhergestellt werden.

9. Weitere Angebote

Supervisionen

Supervisionen können von Fachleuten aus dem Bereich der Heilberufe, Pflegeberufe, pädagogischen Berufen und artverwandten Berufen absolviert werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Supervision. Supervision kann in Form von Tagesveranstaltungen sowie als Einzelsupervision gebucht werden. Die Tagesveranstaltungen sind frei buchbar. Einzelsupervision wird nur nach Anfrage unter info@mh-akademie.com und einer persönlichen Kontaktaufnahme vergeben. Ärzte und Therapeuten mit der Pflicht zur Weiterbildung können diese Veranstaltung gemäß ihrer Weiterbildungspflicht bestätigt bekommen. Zertifizierung der Veranstaltung durch die Kammer liegt vor. Bezüglich Widerruf und Rücktritt gilt Punkt 2. Für gebuchte und nicht wahrgenommene Termine wird ein Ausfallhonorar berechnet.

Impulsworkshops

Impulsworkshops sind 1 tägige Seminare und dienen grundsätzlich Fachleuten zur komprimierten Vertiefung von fachspezifischen Themen. Grundlage sind das ICD 11 und DSM 5. Für Fachelute gelten Zugangsvoraussetzungen. Teilnehmer müssen aus dem Bereich der Heilberufe, Pflege, pädagogischen oder sozialarbeiterischen Berufen kommen. Artverwandte Berufe werden auf Anfrage zugelassen gewesen. Ärzte und Therapeuten mit der Pflicht zur Weiterbildung können diese Veranstaltung gemäß ihrer Weiterbildungspflicht bestätigt bekommen. Zertifizierung der Veranstaltung durch die Kammer liegt vor.

Sonderseminare

Sonderseminare sind 2 tägige Seminare und dienen Fachleuten zur komprimierten Vertiefung von fachspezifischen Themen. Grundlage sind das ICD 11 und DSM 5. Es gelten Zugangsvoraussetzungen. Teilnehmer müssen aus dem Bereich der Heilberufe, Pflege, pädagogischen oder sozialarbeiterischen Berufen kommen. Artverwandte Berufe können auf Anfrage zugelassen gewesen. Ärzte und Therapeuten mit der Pflicht zur Weiterbildung können diese Veranstaltung gemäß ihrer Weiterbildungspflicht bestätigt bekommen. Zertifizierung der Veranstaltung durch die Kammer liegt vor.

Refugium, Selbsterfahrung, Sommerakademie

Das Refugium ist ein spezialisiertes Angebot der Veranstalterin zur supervisorischen Selbsterfahrung. Es richtet sich vorrangig an Fachkräfte aus medizinischen, psychotherapeutischen, psychosozialen und pädagogischen Berufsfeldern – insbesondere an Ärzt, Psychotherapeut, Psycholog, Heilpraktiker, Sozialarbeiter, Lehrer, Berater sowie Angehörige verwandter Berufsgruppen.

Das Angebot steht darüber hinaus auch Personen offen, die nicht in diesen Bereichen tätig sind, jedoch ein ernsthaftes Interesse an psychologisch fundierter Supervision, Beratung, Selbsterfahrung oder Retreats mitbringen. Über die Teilnahme entscheidet ausschließlich die Veranstalterin.

Die Anfrage erfolgt telefonisch oder per E-Mail. Im persönlichen Austausch werden die Voraussetzungen für eine Teilnahme sowie Inhalt, Umfang und Zeitraum des gewünschten Aufenthalts und der gemeinsamen Arbeit geklärt.

Voraussetzung für eine Teilnahme ist die Bereitschaft zur Eigenverantwortung sowie zur verbindlichen Zusammenarbeit. Die Teilnehmenden müssen psychisch so stabil sein, dass eine eigenverantwortliche Versorgung und durchgehende Teilnahme während des gesamten Aufenthalts möglich ist.

Refugium – Teilnahmevoraussetzungen, psychische Stabilität und Eigenverantwortung

Das Refugium ist kein Hotelbetrieb, keine Rehabilitationsmaßnahme und keine stationäre, teilstationäre oder sonstige therapeutische Einrichtung. Die Teilnehmenden wohnen während ihres Aufenthalts eigenverantwortlich und müssen in der Lage sein, sich selbstständig zu versorgen und ihren Alltag außerhalb der vereinbarten Termine selbstständig zu gestalten.

Voraussetzung für die Teilnahme am Refugium ist eine ausreichende psychische Stabilität. Die Teilnehmenden sind verpflichtet, vor der Buchung und spätestens vor Anreise eigenverantwortlich zu klären, ob diese Stabilität für den gesamten Aufenthalt gegeben ist. Bestehen aufgrund eigener mündlicher oder schriftlicher Angaben der Teilnehmerin oder des Teilnehmers konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die erforderliche psychische Stabilität nicht oder nicht mehr gegeben ist, ist die Veranstalterin berechtigt, die Anreise und Teilnahme auch nach erfolgter Buchung und Bezahlung abzulehnen.

In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Die Veranstalterin kann nach individueller Absprache stattdessen einen Gutschein für einen späteren Aufenthalt anbieten. Darauf besteht jedoch kein rechtlicher Anspruch. Voraussetzung für eine spätere Teilnahme ist der Nachweis durch eine behandelnde Fachperson, insbesondere eine Ärztin/einen Arzt oder eine Psychotherapeutin/einen Psychotherapeuten, dass die für einen eigenverantwortlichen Aufenthalt im Refugium erforderliche psychische Stabilität wieder gegeben ist.

Der Konsum von Drogen jeglicher Art sowie Alkoholmissbrauch während des Aufenthalts führen zur sofortigen Beendigung des Aufenthalts und sämtlicher gebuchter Leistungen durch die Veranstalterin. Der Teilnehmende ist in diesen Fällen verpflichtet, unverzüglich abzureisen.

Die Veranstalterin bietet tiergestützte Beratungseinheiten an. Personen mit Tierhaarallergie oder ausgeprägter Angst vor Tieren können daher nicht teilnehmen. Mit der Buchung bestätigt der Teilnehmende ausdrücklich, dass keine entsprechenden Ausschlusskriterien vorliegen.

Nach Klärung der Teilnahmevoraussetzungen wird ein individuelles Leistungspaket vereinbart. Beim Refugium besteht dieses aus einem im Vorfeld festgelegten Stundenkontingent für Supervision oder Beratung. Die Unterkunft kann frei gewählt werden. Die Nutzung eines hochwertigen Caravans auf dem Institutsgelände ist möglich. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch darauf. Grundlage für Inhalt, Umfang und Ablauf ist ausschließlich die individuell getroffene Vereinbarung. Veröffentlichungen auf der Homepage dienen ausschließlich der Information und sind nicht rechtsverbindlich.

Bei Terminen in den Instituten dürfen eigene Tiere grundsätzlich mitgebracht werden. Verstehen sich die mitgebrachten Tiere nicht mit den Tieren der Institute und kommt es zu Spannungen, ist der Teilnehmende verpflichtet, auf eigene Kosten eine externe Unterkunft zu buchen. Die gebuchte Leistung im Institut bleibt davon unberührt. Eine Erstattung erfolgt nicht.

Mit Zustandekommen der Buchung verpflichtet sich der Teilnehmende zur Abnahme des vereinbarten Leistungspakets. Der vereinbarte Gesamtbetrag ist sofort bei Buchung vollständig im Voraus zu bezahlen. Die Buchungsbestätigung erfolgt per E-Mail.

Mit der Buchung tritt der Teilnehmende rechtsverbindlich vom gesetzlichen Widerrufs- und Rücktrittsrecht zurück. Die Leistungen sind personenbezogen, zeitlich fixiert, nicht übertragbar und nicht weiterveräußerbar.

Die nachfolgenden Bestimmungen zur Vorbereitung, Anreise und Nichtanreise gelten für das Refugium sowie für sämtliche weiteren gebuchten Aufenthalte und Leistungen in den Instituten der Veranstalterin vor Ort in Portugal.

Der Teilnehmende ist verpflichtet, spätestens zwei Tage vor dem vereinbarten Anreisetag mit der Veranstalterin Kontakt aufzunehmen. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen sämtliche für die Vorbereitung der gemeinsamen Arbeit angeforderten Unterlagen vollständig bei der Veranstalterin eingegangen sein. Die Anreise einschließlich der voraussichtlichen Ankunftszeit sowie die Termine und zeitlichen Abläufe der jeweils gebuchten Einheiten müssen vor der Anreise verbindlich mit der Veranstalterin abgestimmt sein.

Die Teilnehmenden sind verpflichtet, während des Zeitraums zwischen Buchung und Ende des Aufenthalts unter der bei der Buchung angegebenen E-Mail-Adresse erreichbar zu sein und Mitteilungen der Veranstalterin regelmäßig abzurufen. Mitteilungen der Veranstalterin, insbesondere zu Teilnahmevoraussetzungen, Anreise, Terminabstimmung, erforderlichen Unterlagen oder Änderungen des Aufenthalts, sind von den Teilnehmenden zeitnah zu beantworten. Erfolgt trotz ordnungsgemäßer Versendung an die hinterlegte E-Mail-Adresse keine oder keine rechtzeitige Rückmeldung, gehen daraus entstehende Verzögerungen, eine nicht mögliche Anreise, eine Nichtteilnahme oder sonstige Folgen nicht zulasten der Veranstalterin. Die Veranstalterin ist nicht verpflichtet, zusätzlich telefonisch, postalisch oder über andere Kommunikationswege Kontakt aufzunehmen.

Ein persönlicher Transfer vom oder zum Flughafen Faro kann angeboten werden, ist jedoch nicht Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistungen. Die Veranstalterin entscheidet, ob ein Transfer erfolgt oder ob der Teilnehmende die Anreise eigenständig – etwa per Uber-App oder mit einem Mietwagen anhand eines übermittelten Google-Standorts – organisiert. Ein Anspruch auf Transfer durch die Veranstalterin besteht nicht.

Bei Ankunft am Flughafen am vereinbarten Anreisetag nach Einbruch der Dunkelheit kann eine Abholung durch die Veranstalterin nicht garantiert werden. Erfolgt keine Abholung, hat der Teilnehmende den Transport vom Flughafen zur Unterkunft selbstständig zu organisieren. Hierfür empfehlen wir Uber:

https://www.uber.com/pt/pt-pt/de/

Alternativ können bekannte Shuttle- und Transferdienste genutzt werden. Eine Übersicht finden Sie unter:

https://www.tripadvisor.de/Attractions-g189116-Activities-c59-t182-Faro_Faro_District_Algarve.html

Die Buchung des Transports erfolgt durch den Teilnehmenden selbstständig und auf eigene Kosten.

Ist der Teilnehmende auch 24 Stunden nach dem vereinbarten Anreisezeitpunkt nicht angereist und wurde keine abweichende Anreise mit der Veranstalterin vereinbart, gilt dies als Nichtanreise („No-Show“). In diesem Fall werden die bereitgestellte Unterkunft und die reservierten Termine für die gemeinsame Arbeit zur anderweitigen Vergabe freigegeben. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Beträge oder Ausstellung eines Gutscheins besteht nicht.

Zu Beginn des Aufenthalts findet ein Einführungsgespräch auf Grundlage der bereits vor der Anreise verbindlich abgestimmten Termine und zeitlichen Abläufe der gebuchten Stunden statt.

Für den Aufenthalt im Refugium stellt die Veranstalterin zu Beginn ein Starterpaket mit landestypischen Lebensmitteln zur Verfügung. Umfang und Auswahl erfolgen ausschließlich nach Ermessen der Veranstalterin. Ein Anspruch auf bestimmte Produkte besteht nicht.

Die gebuchten Stunden sind ausschließlich im vereinbarten Zeitraum während des Aufenthalts wahrzunehmen. Es finden ausschließlich Doppelstunden statt. Stunden, die nicht aufgrund eines Verschuldens der Veranstalterin entfallen, verfallen ersatzlos. Ein Anspruch auf Rückerstattung, Nachholung oder Übertragung – auch auf Dritte – besteht nicht.

Alle während des Aufenthalts stattfindenden Gespräche – einschließlich Supervision, Beratung und Selbsterfahrung – finden ausschließlich an einem Ort statt, den die Veranstalterin vorgibt. Je nach Witterung, therapeutischer Indikation oder organisatorischer Notwendigkeit kann dies die Unterkunft, ein externer Raum, ein geeigneter Außenbereich oder ein anderer von der Veranstalterin bestimmter Ort sein. Ein Anspruch auf Durchführung an einem bestimmten Ort besteht nicht.

Zusätzliche Angebote wie begleitete Ausflüge, Yoga, Qi-Gong oder Massagen können – vorbehaltlich Verfügbarkeit – über die Veranstalterin vermittelt werden. Sie sind freiwillige Zusatzleistungen und kein Bestandteil des verbindlich gebuchten Pakets.

Teilt der Teilnehmende während des Aufenthalts mit, dass er den vereinbarten, mitgeteilten oder zur Verfügung gestellten Aufenthaltsort verlassen hat oder verlassen wird, gilt der Vertrag als durch den Teilnehmenden einseitig beendet. Ausgenommen ist ein aufgrund von Spannungen zwischen mitgebrachten Tieren und den Tieren der Institute erforderlicher Wechsel in eine externe Unterkunft.

Bei einer einseitigen Vertragsbeendigung entfallen mit der Mitteilung sämtliche vertraglichen Ansprüche auf noch ausstehende Leistungen. Die Veranstalterin ist nicht verpflichtet, weitere Leistungen zu erbringen oder das Angebot fortzusetzen. Ob Leistungen freiwillig fortgeführt werden, liegt ausschließlich im Ermessen der Veranstalterin. Ein Anspruch auf Rückerstattung oder Ersatz besteht nicht.

Walk&Talk

Gemäß Angebot können in verschiedenen Regionen zum eigen verantwortlichen Aufenthalt Walk&Talk Angebote gebucht werden.

Walk & Talk ist ein Angebot zur Selbsterfahrung und Selbsterkenntnis. Bei Wanderungen am Strand oder in den Bergen werden Gespräche über Themen, die die/der TeilnehmerIn vorab mit der Veranstalterin abgeklärt hat, besprochen.

Die Wanderungen können sowohl Einzeln als auch in der Gruppe gebucht werden.

Die Sommerakademie ist eine Sonderreihe der Veranstalterin. Es handelt sich dabei um Mehr-Tagesveranstaltungen. Ärzte und Therapeuten mit der Pflicht zur Weiterbildung können diese Veranstaltung gemäß ihrer Weiterbildungspflicht bestätigt bekommen. Zertifizierung der Veranstaltung durch die Kammer liegt vor.

Die Angebote Refugium und Walk&Talk sind vom Rücktritt ausgeschlossen. Da es sich um individuelle Angebote handelt, die nicht an Dritte weiter veräußert werden können. Eine zeitliche Umbuchung ist grundsätzlich nicht gegeben.

Bundles

Die Veranstalterin bietet verschiedene Bundles an. Diese können verschieden kombiniert werden

Die Jahresgruppe kann mit Supervisionstagen und Impulsworkshops kombiniert werden.

Die Supervisionstage mit Impulsworkshops. Die Impulsworkshops mit Supervisionstagen. Die Sonderseminare können nicht kombiniert werden.

Individuelle Angebote

Individuelle Angebote für Behörden, Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegewesen, pädagogische Einrichtungen, Forensiken, Kliniken, Praxen und auch Einzelpersonen können jederzeit angefragt werden: info@mh-akademie.com

Dies können Beratungen, Mediation, Vorträge, Seminare, Teilnahme an Kongressen, Interviews etc. sein. https://michaela-huber.com/angebote/ Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Konzept und Angebot.

Die Akademie vergibt Praktika-Plätze und auch Stipendien für die eigenen Veranstaltungen. Es besteht kein Rechtsanspruch. Die Akademie unterstützt gemeinnützige Vereine und Organisationen. Es besteht kein Rechtsanspruch darauf. Auskunft gerne unter: info@mh-akademie.com

Newsletter: Europäische Trauma Support Fachliste

Die Veranstalterin bietet einen Newsletter als Fachnewsletter für Ärzte, Therapeuten, pädagogische Einrichtungen, Einrichtungen Heilberufe und Pflege an. Aber auch Vereine, Verbände, Organisationen können die Teilnahme am Newsletter beantragen. Journalisten sind grundsätzlich ausgeschlossen. Hierzu ist eine persönliche Anfrage möglich unter support@michaela-huber.com

Der Newsletter kann ab 6,- Euro monatlich abonniert werden. Der Gesamt-Betrag i.H.v. 72 Euro Jahresgebühr wird zum Bezugszeitraum 01.04 eines Jahres bis 31.03. zum Folgejahr eingefordert. Die Teilnahme ist jederzeit möglich. Die Teilnahmegebühr wird dann anteilig berechnet und im gesamten in Rechnung gestellt. Die Kündigung ist nur bis 8 Wochen vor Beginn des neuen Bezugszeitraum möglich. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die/der Teilnehmer muss für die Veranstalterin eindeutig identifizierbar sein. Bedeutet Vorname, Name, Institution müssen aus dem Schreiben hervorgehen. Die/der Teilnehmer ist gemäß geltender Rechtsprechung verpflichtet nachzuweisen, dass die Kündigung erfolgt ist und die Veranstalterin erreicht hat. Dazu kann die/der Teilnehmer in seinem Mailsystem die Zustell- und Lesebestätigung aktivieren und um Eingang der E-Mail sowie Bestätigung der Kündigungen bitten. Ist keine Kündigung eingegangen und nicht nachweisbar gilt der neue Bezugszeitraum als angenommen und verlängert sich um weitere 12 Monate. Die/der TeilnehmerIn erklärt sich bei Abschluss des Newsletterbezugs damit einverstanden, dass die Veranstalterin die Daten gemäß europäischer Datenschutzverordnung speichert und verarbeitet. Dies ist zum Versandt und zur Abrechnung des Newsletter Bezugs notwendig.

Die Versandadresse des Newsletter listenmail@michaela-huber.com ist nicht fähig E-Mailadressen zu Empfangen. Rückfragen, Bitten um Aufnahme von Inhalten in den Newsletter und deren Versandt und Kündigungen können nicht über diese Adresse erfolgen.

Dazu stellt die Veranstalterin eine öffentliche E-Mailadresse zur Verfügung: support@michaela-huber.com

TeilnehmerInnen der Support-Fach-Liste können Themenvorschläge per E-Mail einreichen und um Verteilung an die Liste bitten. Diese müssen fachbezogen sein. Eine Verpflichtung zur Verteilung besteht nicht. Verhetzende Inhalte, Inhalte, die strafrechtlich Relevant sind, Betroffene von Stress- und Traumafolgestörungen und deren Helfernetzwerke diffamieren, herabsetzen und gegen die Maßgabe des ICD 11 und DSM 5 handeln sind ausgeschlossen. Die Veranstalterin behält sich das Recht der strafrechtlichen Verfolgung solcher Inhalte vor.

Die Fachliste ist eine geschlossene Liste. Inhalte aus der Liste dürfen weder in Teilen oder in Gänze verändert, verwertet oder an Dritte weitergeleitet werden. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.

9. Umbuchung

Der/die TeilnehmerIn kann seine/ihre Teilnahme an einer Veranstaltung auf einen anderen Termin nur nach Rücksprache mit der Veranstalterin umbuchen. Die Umbuchung muss schriftlich erfolgen. Die Umbuchung gilt nur als genehmigt, wenn die Veranstalterin den Erhalt und die Umbuchung schriftlich bestätigt.

Für die Umbuchung wird eine Bearbeitungsgebühr von 60 € erhoben.

Individuelle Termine wie Einzelsupervision, Walk&Talk, Refugium, Einzelberatung sind von Umbuchungen ausgeschlossen.

10. Absage der Veranstaltung

Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, Veranstaltungen aus wichtigem Grund abzusagen oder zeitlich zu verschieben.

Wichtige Gründe können Pandemien, geopolitische Gefährdung, Entscheidungen und Gefährdung der inneren Sicherheit im Land der Veranstaltung, Klimanotstand, Gefährdung der Sicherheit der TeilnehmerInnen oder der/des DozentIn, Reisewarnungen, Terrorstufen, Terrorwarnungen, Terrorankündigungen, Warnungen der Polizeisprecher, Vertreter der Polizeigewerkschaften, drohender Stromausfall, drohende Gefährdung der Rückreise durch Treibstoffmangel, drohende Ausfälle von Bussen oder Bahn, drohende Ausfälle von Flugverkehr drohende Grenzschließungen, drohender Ausfall von Kommunikationsmitteln, wie Telefon oder Internet, Streiks im Bahn- oder Flugverkehr sein. Warnungen durch die Bundespolizei, Polizei oder das Innenministerium des Veranstaltungslandes. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor auch bereits begonnene Veranstaltungen auf Grund der o.g. Gründen abzusagen oder zeitlich zu verschieben.

Die Veranstalterin kann generell Präsenzveranstaltungen an einen anderen Ort verlegen oder in eine Online-Veranstaltung umwandeln. Umgekehrt können Online-Veranstaltungen in Präsenzveranstaltungen umgewandelt werden.

Im Falle einer Absage der Veranstaltung wird den Teilnehmern , auf Grund Punkt 2 dieser AGBS, die Teilnahme einer anderen Veranstaltung der Veranstalterin ermöglicht oder wahlweise ein Gutschein für alle Dienstleistungen der Veranstalterin ausgestellt, der 3 Jahre Gültigkeit hat.

Im Falle einer Terminverschiebung der Veranstaltung, bzw. Umwandlung einer Präsenzveranstaltung in eine Online-Veranstaltung, wird den Teilnehmern , auf Grund Punkt 2 dieser AGBS, die Teilnahme einer anderen Veranstaltung der Veranstalterin ermöglicht oder wahlweise ein Gutschein für alle Dienstleistungen der Veranstalterin ausgestellt, der 3 Jahre Gültigkeit hat.

Bei Absagen durch Teilnehmer greift

11. Haftung

Die Veranstalterin haftet für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen dem/der TeilnehmerIn schuldhaft zufügen, nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Die Veranstalterin haftet nicht für Schäden, die dem/der TeilnehmerIn durch die Teilnahme an der Veranstaltung entstehen, soweit diese Schäden nicht durch die Veranstalterin oder ihre Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.

Gründe der höheren Gewalt sind von der Haftung generell ausgeschlossen.

Jede/r Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr an Angeboten der Veranstalterin teil. Und muss über eine international gültige Unfall- und Krankenversicherung verfügen. Haftpflicht und Rechtschutzversicherung fürs Ausland wird generell empfohlen. Bei Nichtvorhandensein dieser Versicherung stellt die/der Teilnehmerin die Veranstalterin von jeglicher Haftung und Ansprüchen frei.

12. Schlussbestimmungen

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist der Sitz der Veranstalterin.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Die Veranstalterin ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern. Die geänderten AGB werden auf der Homepage der Veranstalterin und der Akademie-Seite veröffentlicht, sind jedem jederzeit zugänglich und gelten damit als bekannt gegeben